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Das passt doch! Bald ist Ostern und es gibt Ärger mit dem Hasen. Aber nicht mit irgend daher gehoppelten nein, sondern einem ganz berühmten, nämlich, dem Feldhasen von Albrecht Dürer. Der ist nicht nur der ganze Stolz der Albertina in Wien, sondern auch der der Republik Österreich, aber auch potente Trumpfkarte im internationalen Kunsttauschgeschäft und deswegen gerade nicht in Wien, sondern im Prado in Madrid. Da dürfte er aber nicht sein, echauffiert sich das Bundsdenkmalamt: Eine Ausfuhrgenehmigung sei nicht erteilt worden. Der Hase also illegal in Spanien? Kann man so sagen. Von Antje Mayer.

Ärger mit Dürers Hasen

Schröder exportiert das Kunstwerk ohne Ausfuhrgenehmigung in den Madrider Prado

Doch Direktor Albrecht Schröder wäscht sich die Hände rein und schiebt nun die Schuld auf die Speditionsfirma, die hätte die nötigen Papiere beantragen müssen und gibt sich standesbewußt: „Das kann nicht Auftrag des Direktors sein. Ich habe in keinem Augenblick wissentlich einen Transport eines so wertvollen Kunstguts nach Madrid ohne Genehmigung weggeschickt.“ Kann sein, finden nun die Kritiker, aber wer, wenn nicht ein hoch bezahlter Direktor, sollte letztlich angesichts einer solchen -faust schon staatstragenden- Causa den Kopf hinhalten? Schröder sollte sich ein Beispiel an Joschka Fischer nehmen. Wie auch immer, Schröders ohnehin nicht gerade hohen Sympathiewerte dürften eher sinken.

Die Antwort der Speditionsfirma auf die Anschuldigung lässt österreichische Schlamperei ähnlich wie beim Raub der Saliera erahnen: Man habe die Prüfung der Papiere eben aus dem einfachen Grund nicht abgewartet, weil auch die vergangenen 16 Jahre nie geprüft worden sein. Das wirft dann zwei Fragen auf: Warum gibt es solche Genehmigungsverfahren überhaupt? Und weshalb konnte Dürers Feldhase ohne Genehmigung überhaupt die Grenze passieren? Antwort: Amtsschimmel und Misswirtschaft, die im Alpenländl ja bekanntermaßen eher lasch geahndet werden. Nun hat Schröder immerhin verlauten lassen, in Hinkunft solche Genehmigungen im Hause selbst abwickeln zu wollen und nicht mehr zu delegieren.

Die Folgen des peinliche Falles sind nicht nur ein herber Imageschaden für Albrecht Schröder, sondern bedeuten auch weitreichende Konsequenzen für die Abwicklung zukünftiger Ausstellungen und die internationalen Beziehungen des Hauses, die Grundlage der großen Blockbuster-Schauen in der Albertina.

Das berühmte „Rasenstück“ Dürers wird in Wien bleiben, so Eva-Maria Höhle von Denkmalamt und Blätter wie der „Feldhase“ und Blaurackenflügel“ lediglich vier Wochen in Madrid zu sehen sein, nicht, wie vorgesehen vom 8. März bis zum 29. Mai 2005. Drucke werden die Originale ersetzen. Zum Unwillen des Prado, der ein solches Vorgehen nicht zu billigen gedenkt und weitere Schritte angekündigt hat.

In der Sendung Treffpunkt Kultur im ORF am Anfang der Woche kündige Schröder dann auch an, dass man nicht davon ausgehen könne, dass die Dürer Ausstellung in Washington stattfinden könne, weil das Denkmalamt nun fordert, dass die Werke nach ihrer Rückkehr fünf Jahre Ruhe bräuchten. Schröder windet sich heraus und meint, die Ausstellungstour könne man auch als „eine Einheit“ interpretieren.



erschienen im Informationsdienst Nr.321/März 05
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