Mit dem ersten Totalunternehmerverfahren „Stadion Neubau Klagenfurt“ und dessen Beinahe-Scheitern, fordert die Architektenkammer „nachdrücklich vom Gesetzgeber, bei der 2006 fälligen Novellierung des Bundesvergabegesetzes die Trennung der Vergabe von Planungs- und Ausführungsleistungen im Bauwesen verbindlich vorzugeben.“ Dass es zu dieser gesetzlichen Verankerung, die das geistig-schöpferische Werk der Architekten schützen würde, kommen wird, bezweifelt der Jurist und Vergaberechtsexperte Josef Aicher. Die Entscheidung des Bundesvergabeamtes zum Einspruch „Totalunternehmerverfahren Stadion Klagenfurt“ im Jahr 2003 hat die Totalunternehmervergabe zweifelsfrei für zulässig erachtet. Begeben sie sich mit uns auf die verschlungenen juridischen Wege, auf denen jeder, wie auch anderswo, nur mit Eigenverantwortung zu einem idealen Ziel gelangt.